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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bezug und Verwendung von Bildern

A) ALLGEMEINES

1. Von André Henzen wird ein Bildarchiv angeboten, wobei nur ein kleiner Teil unter der Rubrik Fotogalerie aufgeschaltet wird. Für sämtliche Dienstleistungen betreffend Lieferungen, Leistungen und Angebote von Bildmaterial- und Illustrationsmaterial gelten ausschliesslich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt). Geschäftsbedingungen des Kunden, die auf Bestellscheinen, Lieferscheinen o.ä. vermerkt sind, werden nicht akzeptiert.

2. Alle von diesen AGB abweichenden Sondervereinbarungen sind nur in schriftlicher Form gültig.

B) VERTRAGSABSCHLUSS UND -INHALT

1. Mit der Entgegennahme und Verarbeitung einer Bestellung per Telefon oder per E-Mail entsteht ein Vertrag zwischen André Henzen und dem Besteller nach Massgabe dieser AGB.

2. Die Bilder dürfen nur zum vereinbarten Zweck verwendet werden. Der vertraglich vereinbarte Verwendungszweck der Bilder richtet sich nach der in der Anfrage bzw. der Offerte gemachten Angaben. Bei einem Widerspruch mit den Angaben in der Anfrage bzw. der Offerte sind die jeweils gültigen Regelungen in den Preisempfehlungen für Bildhonorare der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen und -archive (SAB) verbindlich. Jegliche andere oder weitere vom Kunden nicht angezeigte Verwendung, insbesondere auch die Eingabe sowie Nutzung und Verbreitung in elektronischen Datennetzen usw., ist nur mit ausdrücklicher und vorgängiger schriftlicher Zustimmung von André Henzen gestattet.

3. Mit Ausnahme der Verwendung im Rahmen des vereinbarten Zwecks bleiben sämtliche Rechte (Urhebernutzungsrechte, andere Immaterialgüterrechte, Eigentum) bei André Henzen. In jedem Fall ist die sinnentstellende oder diskriminierende Verwendung von Bildmaterial verboten. Dies gilt namentlich auch für die allenfalls zum Bild mitgelieferte Bildlegende. Für jede vertragswidrige Nutzung von Bildern haftet der Kunde uneingeschränkt.

C) BILDRECHERCHEN

1. Bei Bildrecherchen durch André Henzen, welche dieser im Auftrag des Bestellers ausführt, richtet sich die Höhe der Bearbeitungsgebühren nach dem jeweiligen Aufwand zu branchenüblichen Stundenansätzen und nicht nach der Anzahl zur Verfügung gestellter Bilder. In jedem Fall wird dem Besteller für eine Ein-Themen-Recherche ein Mindestbetrag von CHF 70.-- und pro zusätzlich in Auftrag gegebenes Thema ein Minimalbetrag von CHF 30.-- pro Thema berechnet.

2. Mit der Bezahlung der Recherchegebühren erwirbt der Kunde weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte. Eine Verrechnung der Recherchegebühren mit dem Verwendungshonorar ist nicht zulässig.

D) KONDITIONEN BEI LIEFERUNG VON ANALOGEM BILDMATERIAL

1. Mit der Lieferung von analogem Bildmaterial erhält der Kunde das Recht, die bestellten Bilder innerhalb der von André Henzen angegebenen Frist zu sichten. Für jede Lieferung wird nach Aufwand eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt (siehe C.1., Bildrecherchen). Wird die von André Henzen angegebene Frist ohne Verwendung der Bilder überschritten, werden dem Kunden für jedes nicht verwendete Bild eine Haltegebühr von CHF 1.--/Tag bis zur Rücksendung der fraglichen Bilder zusätzlich berechnet.

2. Das Bildmaterial wird nur leihweise zur vereinbarten Nutzung zur Verfügung gestellt und es bleibt in jedem Fall im Eigentum von André Henzen. Die Lieferung von Bildmaterial beinhaltet keine Einwilligung zur Nutzung der dem Kunden zur Verfügung gestellten Bilder. Jede irgendwie geartete Nutzung eines Bildes (insbesondere Veröffentlichung und Bearbeitung) bedarf der ausdrücklichen vorgängigen Zustimmung von André Henzen.

3. Alle Bilder sind wie Originale und damit mit äusserster Sorgfalt zu behandeln. Der Kunde haftet für das gesamte Bildmaterial bis zum vollständigen und unversehrten Eintreffen der Bilder am Domizil von André Henzen. Dies gilt auch dann, wenn das Bildmaterial vom Kunden an Dritte weitergegeben wird oder die Lieferung an eine andere Adresse als die des Kunden erfolgt.

Für beschädigte oder verloren gegangene Bilder wird ein Schadenersatz gemäss den vereinbarten Tarifen oder (bei Fehlen solcher Vereinbarungen) nach den Ansätzen in den Preisempfehlungen für Bildhonorare der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen und -archive (SAB) in Rechnung gestellt, wobei André Henzen die Höhe des Schadens im einzelnen nicht nachzuweisen hat.

Mit der Bezahlung des Schadenersatzes werden keine Nutzungs- und/oder Eigentumsrechte am betreffenden Bildmaterial eingeräumt. Weitere Schadenersatzforderungen, insbesondere des Fotografen oder Bildeigentümers, bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Werden als Verlust abgerechnete Bilder innerhalb eines Jahres nach Rechnungsstellung zurückgeschickt, erlässt André Henzen 60% des Verlusthonorars.

4. Alle Bilder müssen mit einem ausgefüllten Rückschein retourniert werden. Dias sind immer mit eingeschriebener Post zu versenden. Für fehlende Dia-Hüllen und Textetiketten wird eine Re-Archivierungsgebühr nach Aufwand in Rechnung gestellt.

E) KONDITIONEN BEI LIEFERUNG VON DIGITALEM BILDMATERIAL

1. Der Bezug und die Sichtung von digitalem Bildmaterial beinhaltet noch keine Einwilligung zur Nutzung der vom Kunden bezogenen Bilder. Jede irgendwie geartete Nutzung eines Bildes (insbesondere Veröffentlichung und Bearbeitung) bedarf der ausdrücklichen und vorgängigen schriftlichen Zustimmung von André Henzen.

F) KONDITIONEN BEI VERWENDUNG VON BILDERN

1. Jegliche Nutzung bzw. Verwendung von Bildern ist honorarpflichtig. Dies gilt insbesondere auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, Skizzen, Fotografien, sowie für Layout- und Präsentationszwecke.

2. Kostenvoranschläge für Verwendungshonorare sind in jedem Fall unverbindliche Richtpreise. Die Berechnung eines definitiven Honorars erfolgt erst mit einem Belegsexemplar.

3. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, richtet sich die Berechnung des Verwendungshonorars nach den jeweils gültigen Preisempfehlungen für Bildhonorare der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen und -archive (SAB). Diese Preisempfehlungen können bei André Henzen angefordert werden.

4. Das Verwendungshonorar richtet sich nach Art und Ort der Verwendung, der Grösse und Platzierung der Abbildung, seiner Auflage und Streuung des Mediums, sowie der Art des Mediums (Print, Internet).

Der Kunde hat die Verwendung der Bilder mit einem Verwendungsnachweis zu rapportieren (vgl. zum Belegsexemplar Ziffer J) 2.), soweit er diese nicht als lizenzfreies Bild von André Henzen bezogen hat.

5. Für Luft- und Gebirgsaufnahmen sowie für sonstige unter ungewöhnlichen Umständen und Kosten entstandenen Aufnahmen wird grundsätzlich ein Aufschlag zum jeweiligen Grundhonorar verrechnet.

6. Unter Vorbehalt einer anders lautenden Abmachung umfassen die in Rechnung gestellten Honorare nur die einmalige Nutzung im Rahmen des vereinbarten Zweckes. Jede weitere Nutzung (Neuauflage, Lizenzausgabe, Nutzung im Internet und Intranet, Eigenwerbung etc.) bedarf der Zustimmung von André Henzen. Ist nichts anderes vereinbart worden, richten sich auch diese Honorare nach den jeweils gültigen Preisempfehlungen für Bildhonorare der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen und -archive (SAB).

G) KONDITIONEN BEI BEZUG UND VERWENDUNG VON LIZENZFREIEN BILDERN

1. André Henzen bietet in seiner Datenbank teilweise auch so genannte lizenzfreie Bilder an. Mit dem Bezug eines lizenzfreien Bildes ist der Kunde berechtigt, dieses beliebig oft für eigene Zwecke zu verwenden. Nicht als Verwendung für eigene Zwecke gilt in jedem Fall die Weiterveräusserung des lizenzfreien Bildes an Dritte oder die Nutzung im Rahmen von profitorientierten Bildern, Gegenständen oder Werbeartikeln.

2. Bildschirmhintergründe (so genannte wallpapers) gelten nicht als lizenzfreie Bilder, auch wenn im Original kein flächendeckender Copyright-Hinweis angebracht ist.

H) ZAHLUNGSBEDINGUNGEN / ÄNDERUNG DER PREISKONDITIONEN

1. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind gedruckte Bilder und Poster gegen Barzahlung persönlich abzuholen.

2. Rechnungen innert dreissig Tagen sind nach deren Zustellung rein netto (ohne Abzug für Skonto) zur Zahlung fällig.

3. Sind Rechnungen trotz entsprechender Mahnung ausstehend, ist André Henzen ohne weitere Vorankündigung berechtigt, rechtliche Massnahmen zur weiteren Verwendung des Bildmaterials einzuleiten.

4. André Henzen ist berechtigt, ausserordentliche Bemühungen z. B. für die Erstellung von Rechnungen für nicht oder unvollständig ausgefüllte Verwendungsmeldungen, nachträglich zu korrigierende Rechnungsadresse usw. nach Aufwand als zusätzliche Verwaltungskosten in Rechnung zu stellen.

I) RECHTE AN DEN BILDERN / HAFTUNG

1. André Henzen weist darauf hin und der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass André Henzen den Kunden in jedem Fall nur ein Recht auf Verwendung der Bilder einräumt. Diese Einschränkung gilt insbesondere für Bildvorlagen, die vom Bildinhalt her weiteren Urheberrechten und/oder anderen Persönlichkeitsrechten unterliegen (z. B. Abbildungen von Kunstwerken, Personen usw.). Der Kunde ist verpflichtet, die entsprechenden Rechte selber einzuholen, wobei ihn André Henzen im Rahmen eines separaten schriftlichen Auftrags und gegen entsprechende Vergütung des Aufwandes unterstützen kann.

2. Der Kunde trägt in jedem Fall die volle Verantwortung für die Veröffentlichung bzw. Verbreitung eines Bildes. André Henzen lehnt jede Haftung - insbesondere bei der Verletzung des Persönlichkeitsschutzes oder der Rechte Dritter - ab.

3. Weder die Archivierung des Bildmaterials noch die elektronische Speicherung der Bilder über die Erstverwendung hinaus ist gestattet.

4. Eine Duplizierung von analog geliefertem Bildmaterial ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von André Henzen erlaubt. Durch den Kunden produzierte Duplikate sind André Henzen nach Verwendung auszuhändigen und gehen unentgeltlich in das Eigentum von André Henzen über.

5. Die Bildbearbeitung ist nur im Rahmen der üblichen Aufbereitung zulässig. Insbesondere ist jede Veränderung oder Bearbeitung der Bilder durch Nachfotografieren, Fotocomposing, elektronische Bildverarbeitung o. ä. nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von André Henzen erlaubt.

6. Bilder, die in Druckvorlagen (z. B. Lithos) oder Internetseiten integriert und nach der erstmaligen Verwendung vom Kunden archiviert werden, dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung und gegen ein entsprechendes, zusätzliches Verwendungshonorar nochmals veröffentlicht werden.

J) URHEBERVERMERK / BELEGSEXEMPLAR

1. Bei einer Veröffentlichung sind alle Bilder mit dem Urheberhinweis Foto André Henzen zu kennzeichnen. Bei fehlendem Urheberhinweis ist André Henzen berechtigt, einen Zuschlag von 100% auf dem ordentlichen Verwendungshonorar in Rechnung zu stellen.

2. Von jeder Veröffentlichung erhält André Henzen vom Kunden unaufgefordert ein Belegexemplar mit Angaben zur Auflage und zur Streuung. Unterbleibt dies, ist André Henzen berechtigt, seine Bemühungen für die Einholung der fehlenden Informationen nach Aufwand separat in Rechung zu stellen.

K) SONSTIGES / GERICHTSSTAND

1. Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnsitz von André Henzen.

2. Auch bei Lieferung ins Ausland gelangt ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung.

3. Die jeweils gültigen Preisempfehlungen für Bildhonorare der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen und -archive (SAB) bilden einen integrierenden Bestandteil der Vereinbarung zwischen André Henzen und dem Kunden.

4. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von André Henzen für Bezug und Verwendung von Bildern ersetzen alle bisher von André Henzen verwendeten Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen.

AGB gültig ab 1. Dezember 2006.

André Henzen, CH - 3918 Wiler (Lötschen)/VS


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